Erben in der Gemeinschaft
Eine ganz besondere Herausforderung
Nicht selten ist es der Fall, dass eine Immobilie nicht nur an eine einzelne Person vererbt wird, sondern eine Erbengemeinschaft mit der Hinterlassenschaft bedacht wird. Das bedeutet, dass die Immobilie in den Besitz von zwei oder mehreren Personen übergeht.
Das bringt natürlich die besondere Herausforderung mit sich, dass unter Umständen die verschiedensten Interessen unter einen Hut gebracht werden müssen. Diese umfassen von selbst Bewohnen über Vermieten bis hin zum Verkauf oder Abriss alle Möglichkeiten, die man sich vorstellen kann.