Erben in der Gemeinschaft

Eine ganz besondere Herausforderung

Nicht selten ist es der Fall, dass eine Immobilie nicht nur an eine einzelne Person vererbt wird, sondern eine Erbengemeinschaft mit der Hinterlassenschaft bedacht wird. Das bedeutet, dass die Immobilie in den Besitz von zwei oder mehreren Personen übergeht.

Das bringt natürlich die besondere Herausforderung mit sich, dass unter Umständen die verschiedensten Interessen unter einen Hut gebracht werden müssen. Diese umfassen von selbst Bewohnen über Vermieten bis hin zum Verkauf oder Abriss alle Möglichkeiten, die man sich vorstellen kann.

Die 12-köpfige Erbengemeinschaft